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Gästebuch

Regeln: keine Beschimpfungen oder Beleidigungen, keine Verweise auf Porno- Crack- oder Seiten mit illegalem Inhalt

 
   

Gästebuch- und Forenhaftung

Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren

Der Betreiber eines Gästebuchs macht sich die Eintragungen zu eigen , wenn er diese nicht wöchentlich auf rechtswidrige Inhalte kontrolliert und gegebenenfalls löscht.

Az.: 4 O 106/00 LG Trier 2001

Es kommt noch doller:

 Ein neues Urteil des Landgericht Hamburg verschärft die Lage für Foren-Betreiber deutlich: Der Website-Betreiber ist demnach für (oft erst im Nachhinein von einem Gericht festgestellten) rechtswidrige Foren-Beiträge haftbar zu machen, obwohl er keine Kenntnis davon hatte, weil er es unterließ, die Einträge vor einer Veröffentlichung alle ohne Ausnahme manuell oder automatisch zu überprüfen.

Az.: 324 O 721/05 vom 2.12.2005