|
Gästebuch-
und Forenhaftung
Überwachungspflichten für
Gästebücher und Foren
Der Betreiber eines Gästebuchs macht sich die Eintragungen zu eigen ,
wenn er diese nicht wöchentlich auf rechtswidrige Inhalte kontrolliert
und gegebenenfalls löscht.
Az.:
4 O 106/00 LG Trier 2001
Es kommt noch doller:
Ein
neues Urteil des Landgericht Hamburg verschärft die Lage für
Foren-Betreiber deutlich: Der Website-Betreiber ist demnach für (oft
erst im Nachhinein von einem Gericht festgestellten) rechtswidrige
Foren-Beiträge haftbar zu machen, obwohl er keine Kenntnis davon hatte,
weil er es unterließ, die Einträge vor einer Veröffentlichung alle
ohne Ausnahme manuell oder automatisch zu überprüfen.
Az.: 324 O
721/05 vom 2.12.2005
|